
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt umfassende Änderungen mit sich, die besonders für Immobilienbesitzer von Bedeutung sind. Von der Grundsteuer über Photovoltaikanlagen bis hin zu Erbschaftsregelungen – das Gesetz umfasst zahlreiche Aspekte, die sich direkt auf die Verwaltung und Nutzung von Immobilien auswirken. Hier finden Sie einen Überblick über die zentralen Neuerungen und deren praktische Bedeutung.
Faire Grundsteuerbewertung: Mehr Gerechtigkeit für Eigentümer
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Grundsteuer. Viele Eigentümer standen bisher vor dem Problem, dass der Grundsteuerwert höher eingeschätzt wurde als der tatsächliche Marktwert ihrer Immobilie. Ab 2024 wird es möglich sein, den niedrigeren Marktwert nachzuweisen und diesen als Grundlage für die Berechnung zu nutzen. Diese Regelung soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und ist insbesondere für Immobilienbesitzer von Vorteil, deren Objekte nicht dem pauschalen Bewertungsansatz entsprechen.
Erweiterte Steuervorteile für Photovoltaikanlagen
Für Besitzer von Photovoltaikanlagen bringt das Gesetz ab dem 1. Januar 2025 erhebliche Verbesserungen. Die Leistung, die steuerlich begünstigt ist, wird verdoppelt – von 15 auf 30 Kilowatt Peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Diese neue Regelung gilt sowohl für privat genutzte als auch für rein gewerbliche Immobilien.
Wichtig: Die Steuerbefreiung ist eine Freigrenze. Wird die Grenze überschritten, entfällt die Befreiung komplett. Zudem betrifft die Regelung alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft, erstmals in Betrieb genommen oder erweitert werden. Eine strategische Planung der Installation kann sich daher lohnen.
Erleichterungen bei der Immobilienerbschaft
Das Gesetz bringt auch wesentliche Verbesserungen für Erben und Beschenkte. Eine neue Stundungsregelung erlaubt es, fällige Steuern in Raten über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu begleichen, wenn die Zahlung nur durch den Verkauf der Immobilie möglich wäre. Dies schützt Erben vor dem Zwangsverkauf und schafft Flexibilität bei der Verwaltung geerbter Immobilien.
Besonders vorteilhaft ist die Ausweitung dieser Regelung auf alle Arten von Wohnimmobilien, unabhängig davon, ob sie selbst genutzt oder vermietet werden.
Neue Abschreibungsregeln für Vermieter und Investoren
Ab 2023 gelten flexible Regelungen für die Gebäudeabschreibung. Nach einer Sonderabschreibung, wie sie beispielsweise beim Neubau von Mietwohnungen möglich ist, können Vermieter die degressive Abschreibungsmethode fortführen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Methode rechtzeitig gewählt wurde. Diese Änderung bietet Vermietern mehr Planungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile.
Digitalisierung der Bausteuerabzüge
Ab 2026 müssen Anträge auf Erstattung von Bausteuerabzügen elektronisch eingereicht werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Bearbeitung beschleunigen. Für besondere Härtefälle bleibt der klassische Papierweg weiterhin eine Option.
Anpassungen bei der Gewerbesteuer
Für Unternehmen, die Grundbesitz halten, wird ab 2025 die sogenannte Grundbesitzkürzung an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer gekoppelt. Diese Änderung schafft mehr Transparenz und vereinfacht die Berechnung der Gewerbesteuer.
Klare Regelungen zur Grunderwerbsteuer
Das Gesetz präzisiert, wann ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört. Ziel ist es, Steuervermeidungsstrategien zu verhindern und die Zuordnung von Grundstücken bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen zu vereinheitlichen. Dies betrifft neue Erwerbsvorgänge und bestimmte frühere Transaktionen.
Fazit: Planung zahlt sich aus
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt viele Chancen für Immobilienbesitzer, erfordert jedoch auch eine vorausschauende Planung. Ob es um die Installation einer Photovoltaikanlage, die Steueroptimierung durch Abschreibungen oder die Regelung einer Erbschaft geht – eine frühzeitige und gezielte Vorbereitung kann helfen, die neuen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen. Lassen Sie sich bei wichtigen Entscheidungen von einem Steuerberater unterstützen, um von den Änderungen maximal zu profitieren.