
Zum 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung im Mietrecht in Kraft: Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Schriftform bei langfristigen gewerblichen Mietverträgen wird durch die Textform ersetzt. Diese Änderung betrifft insbesondere Mietverträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr, die nun auch elektronisch – beispielsweise per E-Mail – rechtswirksam abgeschlossen werden können.
Neuregelung für Gewerbemietverträge
Die Neuregelung gilt für Gewerbemietverträge, also Mietverträge über Räumlichkeiten, deren Nutzung gemäß Baugenehmigung gewerblichen Zwecken dient, wie Lager-, Produktions- oder Geschäftsimmobilien. Ziel der Reform ist es, die Vertragsabwicklung zu modernisieren, Kommunikationswege zu erleichtern und rechtliche Unsicherheiten zu minimieren.
Langfristige Mietverträge: Auswirkungen der Textform
Durch die Umstellung von der Schriftform auf die Textform sollen Rechtsstreitigkeiten durch Formfehler reduziert werden. Bislang führten bereits geringfügige Mängel – etwa fehlende Unterschriften oder unklare Nachtragsregelungen – dazu, dass langfristige Mietverträge vorzeitig gekündigt werden konnten. Künftig genügt es, wenn Verträge und Nachträge in einer dokumentierten und nachvollziehbaren Form – wie E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationswegen – abgeschlossen werden.
Übergangsfristen im Überblick
Ab 1. Januar 2025
- Neue Mietverträge sowie Nachträge zu bestehenden Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr können in Textform abgeschlossen werden.
- Die Schriftform ist ab diesem Zeitpunkt für neu abgeschlossene Verträge nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.
- Vertragsparteien können jedoch weiterhin freiwillig die Schriftform vereinbaren.
- Für Altverträge, die vor dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wurden, bleibt die bisherige Schriftformvorgabe bis Ende 2025 weiterhin verbindlich. Diese Verträge können bis dahin aufgrund von Schriftformmängeln nach den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
Ab 1. Januar 2026
- Die gesetzliche Erleichterung der Textform gilt dann für alle gewerblichen Mietverträge – unabhängig vom Abschlussdatum.
- Auch ältere Verträge sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aufgrund von Schriftformmängeln vorzeitig kündbar, sofern sie mindestens in Textform vorliegen.
Rechtssicherheit für bestehende Verträge
Die Übergangsregelung sieht vor, dass Vermieter und Mieter bis Ende 2025 die Gelegenheit haben, bestehende Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ab 2026 entfällt das bisherige Kündigungsrecht wegen Verstoßen gegen die Schriftform, sofern die Vereinbarungen der Textform entsprechen. Dies schafft langfristig mehr Rechtssicherheit für Altverträge und erleichtert die Verwaltung gewerblicher Mietverhältnisse.
Handlungsempfehlung für Vermieter und Mieter
Vermieter und Mieter sollten die neuen Regelungen im Blick behalten und ihre Verträge frühzeitig überprüfen, um mögliche Risiken während der Übergangsfrist zu minimieren. Eine rechtzeitige Anpassung an die neuen Anforderungen kann unnötige Kündigungen und Streitigkeiten vermeiden.