Ja, Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen, auch wenn sie nicht Eigentümer der Wohnung sind. Das gilt für bestimmte Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Wohnung oder dem Gebäude stehen und von Dritten erbracht werden. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die normalerweise von den Bewohnern selbst erledigt werden könnten, wie zum Beispiel:
- Reinigungsdienste (Treppenhausreinigung, Hausmeisterservice)
- Gartenpflege (Rasenmähen, Baumpflege)
- Schneeräumdienste (Winterdienst)
- Wartung und Pflege von Heizungsanlagen
- Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten (z. B. kleinere Reparaturen im Haus oder der Wohnung)
2. Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
- Die Dienstleistung muss im Haushalt des Mieters oder auf dem Grundstück des Mietobjekts erbracht werden.
- Die Kosten für diese Dienstleistungen müssen klar aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen, die der Vermieter den Mietern ausstellt. Alternativ können auch Rechnungen von beauftragten Dienstleistern (z. B. Handwerker) verwendet werden.
- Der Betrag muss unbar bezahlt werden, d. h. Überweisungen sind notwendig. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
3. Wie viel kann abgesetzt werden?
- 20 Prozent der Lohnkosten (nicht der Materialkosten) für haushaltsnahe Dienstleistungen können abgesetzt werden, bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro pro Jahr.
- Handwerkerleistungen können bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Jahr abgesetzt werden (20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerkerkosten).
4. Woher kommen die Informationen?
Als Mieter finden Sie die absetzbaren Posten normalerweise in der Nebenkostenabrechnung. Vermieter müssen in dieser Abrechnung die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aufschlüsseln. Wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie den Vermieter um eine detaillierte Aufstellung bitten.
5. Beispiele für absetzbare Posten in der Nebenkostenabrechnung
- Hausmeisterdienste (wenn sie Tätigkeiten wie Reinigung oder kleine Reparaturen umfassen)
- Gartenpflege oder Winterdienst
- Reinigung des Treppenhauses oder der Fenster
- Kosten für Wartung von Heizungsanlagen oder Schornsteinfeger
- Gebäudereinigung
6. Wie erfolgt die Absetzung?
Sie tragen die Ausgaben in Ihre Steuererklärung ein, konkret im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung unter dem Punkt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. Die Kosten werden dann direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen, was zu einer Steuerermäßigung führt.
Fazit:
Ja, als Mieter können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen. Wichtig ist, dass Sie die entsprechenden Positionen aus der Nebenkostenabrechnung oder Rechnungen für Handwerkerleistungen heranziehen und die Zahlungen nachweislich unbar erfolgt sind. So können Sie Ihre Steuerlast um bis zu 4.000 Euro pro Jahr senken.