Schönheitsreparaturen was muss man bei Auszug tun

Ob Mieter verpflichtet sind, die Wohnung zu streichen, hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag und der Rechtslage ab. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

In der Regel versuchen Vermieter, die Pflicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen (z. B. Streichen der Wände, Türen oder Fensterrahmen) im Mietvertrag auf die Mieter zu übertragen. Allerdings muss diese Klausel rechtlich zulässig sein, damit sie wirksam ist.

2. Unwirksame Klauseln

In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) viele Mietverträge zugunsten der Mieter angepasst. Einige typische Klauseln sind unwirksam:

  • Starre Fristen: Wenn im Mietvertrag steht, dass der Mieter nach einer festen Zeitspanne (z. B. alle 5 Jahre) streichen muss, ist dies unwirksam.
  • Pflicht zum Streichen bei Auszug: Eine Klausel, die pauschal vorschreibt, dass der Mieter bei Auszug streichen muss, ist oft unwirksam, vor allem wenn die Wohnung in einem guten Zustand ist.
  • Renovierung bei unrenoviertem Einzug: Wenn der Mieter eine unrenovierte Wohnung übernimmt und im Mietvertrag trotzdem zur Renovierung verpflichtet wird, ist diese Klausel meist unwirksam.

3. Was ist erlaubt?

Einige Schönheitsreparaturklauseln können wirksam sein, wenn sie dem Mieter genug Flexibilität lassen und keine unzumutbaren Pflichten auferlegen. Gültig sind in der Regel:

  • Individuelle Absprachen: Wenn Mieter und Vermieter im Einzelfall Vereinbarungen über Renovierungen treffen, können diese rechtsverbindlich sein.
  • Abnutzung im normalen Rahmen: Mieter müssen nur für Abnutzung aufkommen, die über den normalen Gebrauch hinausgeht (z. B. starke Verschmutzungen oder Schäden).

4. Keine Pflicht ohne Vereinbarung

Wenn keine rechtswirksame Klausel im Mietvertrag vorhanden ist, besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Mieter, die Wohnung bei Auszug zu streichen oder Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dann ist der Vermieter für diese Arbeiten zuständig.

Fazit:

Mieter sind nur dann zum Streichen verpflichtet, wenn der Mietvertrag eine wirksame und rechtlich zulässige Klausel enthält. Unwirksame Klauseln führen dazu, dass keine Verpflichtung besteht.