Mieter können in Deutschland verschiedene Kosten steuerlich absetzen, die im Zusammenhang mit ihrem Mietverhältnis und der Nutzung der Wohnung stehen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Mieter können 20% der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr. Dazu gehören:
- Reinigungsdienste (z. B. Fenster- oder Treppenhausreinigung)
- Gartenpflege (z. B. Rasenmähen)
- Schneeräumdienste (z. B. Winterdienst)
- Wartung und Pflege von Heizungsanlagen
- Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten im Haushalt
2. Handwerkerleistungen
Mieter können auch 20% der Handwerkerkosten absetzen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Handwerkerleistungen müssen klar nachgewiesen werden und können umfassen:
- Renovierungsarbeiten
- Reparaturen in der Wohnung
- Modernisierungsmaßnahmen (aber nur, wenn sie im Mietverhältnis relevant sind)
3. Umzugskosten
Wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, können Mieter die Umzugskosten absetzen. Dazu zählen:
- Transportkosten (z. B. für Umzugsunternehmen)
- Fahrtkosten zur neuen Wohnung
- Verpflegungsmehraufwand während des Umzugs
4. Betriebskosten (Nebenkosten)
Die Nebenkosten (Betriebskosten) selbst können in der Regel nicht abgesetzt werden, da sie Teil der Mietkosten sind. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wenn die Wohnung für berufliche Zwecke genutzt wird:
- Betriebskosten für ein häusliches Arbeitszimmer können unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden.
5. Häusliches Arbeitszimmer
Wenn Mieter ein Arbeitszimmer in der Wohnung nutzen, können sie die Kosten dafür absetzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Arbeitszimmer muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.
- Kosten für Miete, Nebenkosten und Einrichtung können anteilig abgesetzt werden, je nach Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung.
6. Steuererklärung
Um die oben genannten Abzüge geltend zu machen, müssen die entsprechenden Kosten in der Steuererklärung angegeben werden. Die Ausgaben werden in der Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingetragen.
Fazit
Mieter können eine Reihe von Kosten steuerlich absetzen, darunter haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und Umzugskosten. Besonders wichtig ist es, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und sicherzustellen, dass die Ausgaben korrekt in der Steuererklärung aufgeführt werden. Dies kann dazu beitragen, die Steuerlast zu senken und finanzielle Entlastungen zu erzielen.